Sie sind hier: Chronik bis 1850  
 CHRONIK BIS 1850
Entstehung
Gründung 1556
Übungsplatz und Schießhaus
Hosengeld
1558 Reparatur der Schießmauer
Besuch des Landesherrn
Scheibenschießen 1564
Schützenmeister 1582
Schießhausneubau 1592
Schützenmeister 1604 bis 1626
Wirren des 30jährigen Krieges
Kirchweihschießen
Schützenmeister 1694 bis 1721
Besuch der Fürstbischöfe
Schützenscheibe 1756
1738 bis 1806
Wendepunkt
Der schwerste Schlag
Geburtstag König Ludwig
Es ging wieder "aufwärts"

CHRONIK
 

Geschichtliche Mitteilungen
über die
Königlich Privilegierte
Schützengesellschaft Beilngries.




Privilegiert?

Was bedeutet
PRIVILEGIERT?

Die Bedeutung des Wortes "privilegiert", wie es die Beilngrieser
- Königlich Privilegierte Schützengesellschaft -
in der Abkürzung benützt, ist heutzutage in der Öffentlichkeit weitgehend unklar und hat natürlich nichts mit "privat" zu tun.

Der Begriff "Privileg" geht auf das lateinische "Privilegium" zurück, eine bereits im römischen Recht verankerte Ausdrucksweise für Sonderrrechte.

Auf uns Beilngrieser "Privilegierte" bezogen, drückt dies nicht aus, dass etwa die Mitglieder der Gesellschaft mit persönlichen Sonderrechten ausgestattet waren oder heute noch sind. Das meist vom König direkt vergebene Privileg bezog sich ausschließlich auf die Gesellschaft im Sinne der Vereinigung.

Schützengesellschaften, welche die um 1850 gegebene
"Bairische Schützenordnung"
anerkannten, erhielten diese "Privilegierung", die im heutigen Sinne dem Begriff Rechtsfähigkeit gleichzustellen ist.

Im Schützenwesen war meist mit der Privilegierung die Tatsache verbunden, dass die Schützengesellschaften immer ohne jede Genehmigung schießen durften und eine Vereinsbesteuerung wegfiel. Allerdings wurde zur Auflage gemacht, daß die Schießstände unter Umständen der Landwehr und ähnlichen militärischen Einrichtungen dann zur Verfügung stehen mußten, erforderte dies deren Schießausbildung.

"Privilegierte" Schützen haben einen "Schützen-Kommisar". Also eine vom Staat beauftragte Person als Mittler zwischen dem Staat und der Vereinigung.
Heute ist dies meist der Bürgermeister der Gemeinde oder Stadt.

Die "Privilegierten", unterliegen wie "zu Königs Zeiten", dem Innenminsterium
und nicht dem Landradsamt.





Juristische Beschreibung

Unsere Gesellschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, ausgestattet mit Koporationsrechten.
Wir unterliegen nicht dem Vereinsrecht (kein Eintrag im Vereinsregister), sondern unterstehen dem Ministerium des Inneren.
Die Gesellschaft besitzt Rechtsperönlichkeit aufgrund der Allgemeinen Schützenordnung für das Königreich Bayern vom 25. August 1868 (RegBl. Sp. 1729), der wir uns unterwerfen.